Neue Armutsfalle: Doppelresidenz
Im November 2015 gab es eine EU-Ratsempfehlung zur Doppelresidenz als Regelmodell, die vor Gericht bereits angewandt wird.
Doppelresidenz bedeutet „gleichteilige Betreuung“, ist generell zu begrüßen und wird von Eltern, die trotz Trennung gut miteinander auskommen und das notwendige Geld haben (doppelte Lebensführungskosten), bereits seit Jahrzehnten praktiziert.
Finanziell schlechter gestellte und zerstrittene Elternteile werden aufgrund der EU-Ratsempfehlung wahrscheinlich in zunehmendem Maße vor Gericht ziehen, da nun schon ab einem Betreuungsschlüssel von 70/30 jegliche Ansprüche auf Alimente bzw. Unterhaltsvorschüsse entfallen, wenn die Einkommensdifferenz nicht mehr als 1/3 beträgt. Das bedeutet, dass die alleinerziehende Mutter, wenn der Vater die Kinder mehr als 9 Tage im Monat betreut, keinen Anspruch mehr auf Zahlungen hat, auch wenn sie, aufgrund des Gender Pay Gaps systembedingt weniger verdient.
Das wird für die Hauptverantwortliche unweigerlich zu mehr Armut führen, da die Kosten für Wohnen, Kleidung, Schule etc. bleiben, der Unterhaltsbeitrag jedoch entfällt.
Einkommenseinbußen durch geleistete Familienarbeit der Frau (Karenz, Teilzeitarbeit etc.) werden hier nicht berücksichtigt. Das Recht auf einen Ausgleich, wegen annähernd gleich zu stellender Lebensstandards des Kindes in beiden Haushalten, wird erst ab einem Einkommensunterschied von 30% gewährt, während die Unterhaltshöhe ab einer Minderung des Einkommen um 10% herabgesetzt werden kann.
Dass eine Mutter, die bis zu 70% der Erziehungs- und Bildungsarbeit leistet und bis zu 30% weniger verdient, keinen Unterhalt mehr erhält, kann nicht im Interesse der Kinder sein und wird zu einem dramatischen Anstieg der Armut bzw. zermürbenden Auseinandersetzungen vor Gericht führen.