"Wären 93% der Alleinerziehenden Männer, hätten wir andere Gesetze."Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin AÖF

"Die Versorgung von Kindern für den Start in ein gesichertes

Leben muss verpflichtend vom Sozialstaat garantiert sein."                               Ewald Plachutta,Star-Gastronom    

"Kinder in Ein-Eltern-Familien sind mehr als doppelt so häufig von Armut betroffen wie andere Kinder. Damit haben sie von Anfang an schlechtere Startbedingungen. Jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Deshalb unterstütze ich die Forderung nach einer Unterhaltssicherung für Kinder!"

Verena Fabris, Leitung Beratungsstelle Extremismus

"Als wirtschaftstreibender Vater von drei Kindern, die mit einer weitgehenden Halbe-Halbe-Regelung aufwachsen, ist mir die Problematik der Zeit - und Geldschere höchst bewusst. Ich begrüße daher die Forderung von Maria Stern nach der schon lange fälligen Kinderkostenanalyse als Basis für eine notwendige Reform des Unterhalts-gesetzes. Die Zeit läuft. Das gilt vor allem für den alles prägenden Lebensabschnitt KINDHEIT."

Hannes Martschin, PR Agentur

 

 

  Wir fordern eine Kindesunterhaltssicherung

 

 


Kinder und Jugendliche von Alleinerziehenden sind in Österreich mehr als doppelt so oft von Armut betroffen als andere Kinder (Statistik Austria 2015).

 

Alleinerziehende in Österreich leben zu 42% in Armut (EU-SILC 2015) und bilden die erwerbstätige Bevölkerungsgruppe, die am stärksten von Armut betroffen ist.

Einer der Hauptgründe dafür sind unzureichende oder fehlende Unterhaltszahlungen (Die Zeit 2016) .

 

Gemessen an den Regelbedarfssätzen (Warenkorb 1964) bekommen

 

* 54% der Kinder und Jugendlichen zu wenig und

 

* 18% der Kinder und Jugendlichen gar keine Alimente oder Unterhaltsvorschuss (ÖPA Befragung 2014)


Das Unterhaltsvorschussgesetz muss, wie im Regierungsprogramm 2008 und 2013 beschlossen, modernisiert werden!

 

 

Wir fordern:

 

 

* Neubewertung des Unterhaltsherabsetzungsantrages § 16 UVG und § 19 UVG

 

* Zahlung in der Höhe der altersgemäßen Regelbedarfssätze

 

* Koppelung der Auszahlungsdauer an die Familienbeihilfe

 

* Eine Kinderkostenanalyse

 

* Status der Doppelresidenz erst ab 50:50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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